Schutz vor Kontopfändung
Beim Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, handelt es sich um ein normales Girokonto, welches vor unverhältnismäßigen Kontopfändungen durch Gläubiger geschützt ist. Auf diesen Konten gibt es einen Grundfreibetrag, welcher unantastbar ist.
Die Deckung der Lebenshaltungskosten ist somit sichergestellt.
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- Ihr Kindergeld und die Sozialleistungen sind geschützt
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Vorteile des Pfändungsschutz-Kontos
- Schutz gegen vollständige Kontopfändung
- Lebenshaltungskosten bleiben gedeckt
- Umwandlung von einem Girokonto in ein P-Konto problemlos möglich
Nachteile eines Pfändungsschutzkontos
- Freibetrag begrenzt
- Man kann nur ein Pfändungsschutzkonto führen
- Das P-Konto wird auf Guthabenbasis geführt
Wie unterscheiden sich Pfändungsschutzkonto und normales Girokonto?
Kommt es zu einer Pfändung, so wird ein normales Girokonto gesperrt. Man kann als Schuldner keine Abhebungen mehr vornehmen. Die Forderungen des Gläubigers werden mit dem Guthaben ausgeglichen.
Bei einem P-Konto hingegen ist das Guthaben vom Kontoinhaber bis zu einem Freibetrag geschützt. Der Gläubiger kann nicht auf den Freibetrag zugreifen. Man kann seine Miete zahlen oder es können Lastschriften von Telefonanbietern und Stromanbietern stattfinden. Auch kann man normal Geld abheben.
Sozialleistungen wie Bürgergeld oder auch Kindergeld können nicht gepfändet werden.
Normales Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln
Eine Pfändung ist eine Zwangsvollstreckung. Wenn man eine Kontopfändung befürchtet, kann man entweder ein P-Konto beantragen oder sein eigenes bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Ist das Konto schon gepfändet, so muss die Bank es bei einem Antrag auf P-Konto innerhalb von 4 Tagen umwandeln. Das Guthabe wird dann sogar rückwirkend bis zum Tag der Pfändung geschützt.
Sowohl Firmenkunden als auch Privatkunden können ein Pfändungsschutzkonto beantragen. Kontogebühren fallen ggf. weiter an.
Freibetrag vom Pfändungsschutzkonto
Das Minimum an Pfändungsschutz auf dem P-Konto sind 1.410 Euro. Der Gesetzgeber passt diesen Betrag jährlich an. Hat man Unterhaltsverpflichtungen, so kann man den Freibetrag erhöhen lassen.
Ist man Unterhaltspflichtig, so steigt der Schutz um 528 Euro für den ersten Unterhaltsberechtigten und um jeweils 294 € für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten. Um diesen erhöhten Schutz zu erhalten, benötigt die Bank Unterlagen.
Staffelung der Freibeträge nach Einkommen
Ist das eigene Einkommen höher als der Pfändungsfreibetrag, so kann der Freibetrag nach oben verschoben werden.
Der Grund ist, dass man Arbeitnehmern mehr Freibetrag geben möchte als Schuldnern, die nur Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehen.
Kann man mehrere Pfändungsschutzkonten unterhalten?
Nein, man kann nur ein P-Konto unterhalten. Bei Eröffnung oder Umwandlung hat man der Bank zu versichern, dass man kein weiters P-Konto eingerichtet hat. Diese Information kann die Bank bei der Schufa-Auskunft nachprüfen lassen.
Was ist bei Pfändung eines Gemeinschaftskontos zu beachten?
Gemeinschaftskonten können nicht als Pfändungsschutzkonten geführt werden. Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, so muss der gepfändete Kontoinhaber ein neues P-Konto eröffnen. Der andere Kontoinhaber benötigt ebenfalls ein eigenes Girokonto.
Was kostet ein Pfändungsschutzkonto?
Wandelt man ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto um, so dürfen Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Kontoführungsgebühren fallen allerdings weiterhin an.
Haben Sie ein bedingungslos kostenloses Girokonto und wandeln dieses in ein P-Konto um, so bleibt dies auch kostenfrei.
Mein Konto ist im Minus und ich will es in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Für die Bank gilt ein Auf- und Verrechnungsverbot. Gehen nach ihrer Umwandlungserklärung Gutschriften auf dem Girokonto ein, so dürfen diese nicht mehr mit den Forderungen verrechnet werden und stehen als Freibetrag zur Verfügung.
Kreditraten fallen nicht unter der Verrechnungsverbot.
Kann man das Pfändungsschutzkonto wieder in ein normales Girokonto umwandeln?
Wurden die Schulden durch eine Kontopfändung bezahlt oder man hat sich mit dem Gläubiger anderweitig geeinigt, kann man die P-Konto-Funktion in seinem Konto deaktivieren. Die Umwandlung von einem P-Konto in ein Girokonto ohne Pfändungsschutz erfolgt meist nach Ende eines Kalendermonats. Hierzu reicht ein Schreiben per Post oder E-Mail an die Bank