Sie möchten das Girokonto der DKB kündigen? Gründe für einen Kontowechsel gibt es viele. Vielleicht ist man mit dem Service oder der Preisstruktur unzufrieden oder hat schlicht ein besseres Girokonto gefunden.
Seit einigen Jahren knüpft die DKB die Kostenfreiheit des Girokontos an einen Mindestgeldeingang.
Ist ein Kontowechsel mit viel Aufwand verbunden?
Dank kostenloser Kontowechselhilfen ist eine Girokonto-Kündigung mit Umzug des Girokontos nicht mehr mit viel Aufwand verbunden. Banken bieten Kontowechselhilfen an. Diese analysieren das gesamte Konto samt Zahlungsverkehr und schlagen am Ende eine Liste mit Umzügen von Daueraufträgen, Lastschriften, etc. vor.
Zudem schlägt der Kontowechselservice vor, bestimmte Zahlungspartner schriftlich zu informieren. Auch das läuft über den Kontowechselservice. Man behält aber die volle Kontrolle.
Wissenswertes:
- Das Girokonto kann in der Regel fristlos gekündigt werden. Eine Bank kann lediglich eine Kündigungsfrist von bis zu einem Monat festlegen. Die Kündigungsfrist ist gut für den Kunden, kann aber auch zu Problemen führen.
Girokonten werden oft viel zu übereilt gekündigt. Als Kunde hat man so keinen Zugriff auf Dokumente oder im schlimmsten Fall keinen Zugriff auf sein Online-Banking mehr bevor man sein Konto umziehen konnte.
- Eine Kündigung kann schriftlich, per Fax und meist auch per Email oder über das Online Banking der jeweiligen Bank geschehen.
Wie geht man vor, wenn man das Girokonto der DKB kündigen will?
Eine Girokontokündigung ist ein wichtiger Vorgang, welcher vollkommen durchdacht sein sollte. Schließlich geht oft das Gehalt auf dem Konto ein, man bezahlt Miete, Strom, Telefon und vieles andere.
Nutzt man das Girokonto nur wegen der Kreditkarte oder wegen dem Tagesgeldkonto, so muss man sich um einen Kontowechsel und den Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften in der Regel keine Gedanken machen. Auch müssen keine Zahlungspartner über den Umzug informiert werden.
Führt man das Konto als Gehaltskonto bzw. Hauptkonto, so ist die Situation anders.
Wie geht man vor?
- Kündigt man ein Girokonto, so ist die „Kontokündigung“ das Letzte aller Schritte. Nämlich dann, wenn man den gesamten Zahlungsverkehr umgestellt hat.
- In einem Girokonto-Vergleich sucht man sich einen passenden Anbieter aus. Nun eröffnet man dort ein Girokonto. Jetzt kann man den kostenlosen Kontowechselservice der neuen Bank nutzen.
Der digitale Kontowechselservice funktioniert wie folgt:
Man meldet sich mit den Logindaten der alten Bank beim Kontowechselservice an.
Dieser analysiert alle Zahlungsvorgänge und erstellt Listen was umgezogen werden soll. Dies sind i.d.R. Daueraufträge und Lastschriften. Zudem erstellt das Programm eine Liste mit Zahlungspartnern, die benachrichtigt werden sollten.
Man kann den Vorschlägen des Kontowechselservice zustimmen oder auch nicht.
Man hat immer auch die Möglichkeit das Girokonto auf die altmodische Weise umzuziehen. Nämlich Daueraufträge und Lastschriften zu löschen und bei der neuen Bank neu anzulegen.
- Im nächsten Schritt sollte man alle Dokumente und Nachrichten bei der DKB Bank sichern. Auch alle Dokumente, die steuerlich relevant sein könnten. Ist das Konto erst einmal gekündigt, so hat man einen Zugriff mehr auf diese Daten.
- Hat man das Girokonto der DKB bei einer anderen Bank als Referenzkonto hinterlegt (Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto bei Fremdbank), so sollte man dort das Referenzkonto ändern lassen. Oftmals muss man sich hier erneut legitimieren.
Auf das Referenzkonto werden die Zinsen überwiesen bzw. bei Auflösung (Tagesgeldkonto) oder Laufzeitende (Festgeld) das gesamte Kapital samt Zinsen. Ein nicht aktuelles Referenzkonto wäre somit ärgerlich.
- Nutzt man den Dispokredit der DKB, so muss dieser vorher ausgeglichen werden. Es kann kein Girokonto gekündigt werden, welches sich im Minus befindet.
Es empfiehlt sich etwas Geld auf dem Girokonto der DKB zu belassen. Vielleicht gibt es doch noch Lastschriften, mit denen man nicht mehr gerechnet hat. Erst wenn sich nach Wochen oder 1-2 Monaten nichts mehr auf dem Girokonto tut, dann kann das Girokonto endgültig gekündigt werden.